FAQ für Mieter
Fragen nach Themengebieten.
Nachbarn und Miteinander.
In vielen Hauseingängen wird die Reinigung bereits durch eine externe Firma erledigt. Wenn auch Sie sich für diese Dienstleistung interessieren, sprechen Sie unseren Kundenservice an.
Sind Sie in Ihrem Eingang selbst für die Hausreinigung verantwortlich? Wir unterscheiden zwischen „Großer“ Hausreinigung und „Kleiner“ Hausreinigung, deren konkrete Inhalte wir Ihnen nachfolgend beschreiben.
Unabhängig davon sind alle Mieter verpflichtet, selbstverursachte Verschmutzungen (z. B. durch Umzug, Lieferungen, Wohnungsrenovierung) im Haus sowie auf Plattenwegen, Bürgersteigen, Außenanlagen oder Müllbehälterplätzen unverzüglich selbst zu beseitigen.
Um Streit zu vermeiden, beachten Sie bitte folgende Definitionen der Reinigungsumfänge.
a) „Große“ Hausreinigung.
Säuberung der allgemein zugänglichen Räume und Flure:
Alle Bewohner eines Hauseinganges sind gemäß dem Kalender im Hausflur (jeweils im wöchentlichen Wechsel von Sonntag bis einschließlich Sonnabend) für die Sauberkeit nachstehender Bereiche verantwortlich:
- Podest vor dem Hauseingang
- Hauseingangstür mit den seitlich anschließenden Wänden von außen
- Treppen sowie Vorräume und Gänge im Kellerbereich
- Fahrradräume
- Innenraum der Aufzugskabine – soweit vorhanden
- Trockenraum/Dachboden
- Bodentür mit vorliegenden Podesten und Treppe; dies schließt Fenster, Türen, Abtreterrost und -grube, Geländer, Wände, Lampen usw. ein.
Die Übergabe der Hausreinigung soll am Wochenende (möglichst am Samstagabend, spätestens am Sonntag) erfolgen, damit sich der nachfolgende Bewohner von der einwandfreien Säuberung überzeugen kann.
b) „Kleine“ Hausreinigung.
Säuberung des Treppenhauses im Bereich der Etagenwohnungen:
Die Bewohner des gleichen Geschosses sind nach abgesprochener, regelmäßiger Reihenfolge (jeweils im wöchentlichen Wechsel von Sonntag bis einschließlich Sonnabend) für die Sauberkeit folgender Bereiche verantwortlich:
- Podest vor den Wohnungstüren
- Treppenläufe abwärts einschließlich Zwischenpodest (Erdgeschoss: Podest vor den Wohnungstüren, Treppenlauf abwärts einschließlich Innenpodest hinter der Haustür und Innenseiten des Hauseingangs); dies schließt Geländer, Fenster, Türen, Wände, Lampen usw. ein
c) Zusätzliche Reinigung.
Die gründliche Säuberung (z. B. Aufwischen, Putzen) erfolgt zum Wochenende. In folgenden Fällen muss jedoch eine zusätzliche Reinigung durchgeführt werden:
- Die Beseitigung außergewöhnlicher Verschmutzungen (z. durch Umzug, Lieferungen, Wohnungsrenovierung) im Haus sowie auf Plattenwegen, Bürgersteigen, in Außenanlagen oder auf Müllbehälterplätzen hat der Verursacher unverzüglich selbst vorzunehmen.
- Die Räume zum Waschen und Trocknen von Wäsche werden im Rahmen des Benutzungsplanes sauber gehalten. Bei Abwesenheit oder Verhinderung (Urlaub, Krankheit usw.) muss der verantwortliche Bewohner selbst für die Vertretung sorgen (durch Tausch, Auftrag an eine Reinigungsfirma etc.).
Das Schneekehren und Streuen im Winter werden seitens Volkswagen Immobilien veranlasst.
Weitere Infos finden Sie in unserem Einfach erklärt-Artikel Hausreinigung.
Mieter.
In vielen Hauseingängen wird die Reinigung bereits durch eine externe Firma erledigt. Wenn auch Sie sich für diese Dienstleistung interessieren, sprechen Sie unseren Kundenservice an.
Sind Sie in Ihrem Eingang selbst für die Hausreinigung verantwortlich? Wir unterscheiden zwischen „Großer“ Hausreinigung und „Kleiner“ Hausreinigung, deren konkrete Inhalte wir Ihnen nachfolgend beschreiben.
Unabhängig davon sind alle Mieter verpflichtet, selbstverursachte Verschmutzungen (z. B. durch Umzug, Lieferungen, Wohnungsrenovierung) im Haus sowie auf Plattenwegen, Bürgersteigen, Außenanlagen oder Müllbehälterplätzen unverzüglich selbst zu beseitigen.
Um Streit zu vermeiden, beachten Sie bitte folgende Definitionen der Reinigungsumfänge.
a) „Große“ Hausreinigung.
Säuberung der allgemein zugänglichen Räume und Flure:
Alle Bewohner eines Hauseinganges sind gemäß dem Kalender im Hausflur (jeweils im wöchentlichen Wechsel von Sonntag bis einschließlich Sonnabend) für die Sauberkeit nachstehender Bereiche verantwortlich:
- Podest vor dem Hauseingang
- Hauseingangstür mit den seitlich anschließenden Wänden von außen
- Treppen sowie Vorräume und Gänge im Kellerbereich
- Fahrradräume
- Innenraum der Aufzugskabine – soweit vorhanden
- Trockenraum/Dachboden
- Bodentür mit vorliegenden Podesten und Treppe; dies schließt Fenster, Türen, Abtreterrost und -grube, Geländer, Wände, Lampen usw. ein.
Die Übergabe der Hausreinigung soll am Wochenende (möglichst am Samstagabend, spätestens am Sonntag) erfolgen, damit sich der nachfolgende Bewohner von der einwandfreien Säuberung überzeugen kann.
b) „Kleine“ Hausreinigung.
Säuberung des Treppenhauses im Bereich der Etagenwohnungen:
Die Bewohner des gleichen Geschosses sind nach abgesprochener, regelmäßiger Reihenfolge (jeweils im wöchentlichen Wechsel von Sonntag bis einschließlich Sonnabend) für die Sauberkeit folgender Bereiche verantwortlich:
- Podest vor den Wohnungstüren
- Treppenläufe abwärts einschließlich Zwischenpodest (Erdgeschoss: Podest vor den Wohnungstüren, Treppenlauf abwärts einschließlich Innenpodest hinter der Haustür und Innenseiten des Hauseingangs); dies schließt Geländer, Fenster, Türen, Wände, Lampen usw. ein
c) Zusätzliche Reinigung.
Die gründliche Säuberung (z. B. Aufwischen, Putzen) erfolgt zum Wochenende. In folgenden Fällen muss jedoch eine zusätzliche Reinigung durchgeführt werden:
- Die Beseitigung außergewöhnlicher Verschmutzungen (z. durch Umzug, Lieferungen, Wohnungsrenovierung) im Haus sowie auf Plattenwegen, Bürgersteigen, in Außenanlagen oder auf Müllbehälterplätzen hat der Verursacher unverzüglich selbst vorzunehmen.
- Die Räume zum Waschen und Trocknen von Wäsche werden im Rahmen des Benutzungsplanes sauber gehalten. Bei Abwesenheit oder Verhinderung (Urlaub, Krankheit usw.) muss der verantwortliche Bewohner selbst für die Vertretung sorgen (durch Tausch, Auftrag an eine Reinigungsfirma etc.).
Das Schneekehren und Streuen im Winter werden seitens Volkswagen Immobilien veranlasst.
Weitere Infos finden Sie in unserem Einfach erklärt-Artikel Hausreinigung.