Fröhliche Frau beim Fernsehen

#EINFACHERKLÄRT Kabel-TV: Das ändert sich

Wichtige Änderung zum 1. Juli 2024 Warum Sie für den Kabel-TV-Anschluss bald einen eigenen Vertrag benötigen.

Ab dem 1. Juli dürfen Vermieter die Kosten für Kabelfernsehen nicht mehr auf die Mieter umlegen.
Für die Kabel-TV-Versorgung benötigen Sie dann einen eigenen Vertrag.

Kabel-TV: Mieter-Umlage entfällt.

Bislang hat die VWI dafür gesorgt, dass Sie Kabelfernsehen nutzen konnten. Wir hatten den Anbieter Vodafone beauftragt und die Kosten dafür über die Nebenkosten abgerechnet. Das ändert sich zum 1. Juli. Ab dann dürfen die Kosten für Breitband- und Kabelfernsehen für Anlagen, die bis zum 1. Dezember 2021 errichtet worden sind, nicht mehr als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden. Das haben Bundestag und Bundesrat mit der sog. TKG-Novelle, einer Änderung des Telekommunikationsgesetzes beschlossen.

Eigener Vertrag: rechtzeitig abschließen

Damit entfällt nicht nur die Position für Kabel-TV in Ihrer Betriebskostenabrechnung, sondern auch die Kabel-TV-Versorgung im Auftrag der VWI. Wenn Sie weiterhin Wert auf lineares Fernsehen legen und Kabel-TV empfangen möchten, ist das natürlich kein Problem: Sie müssen lediglich einen eigenen Vertrag mit einem der an Ihrem Wohnsitz verfügbaren Anbieter abschließen. Bitte sorgen Sie rechtzeitig vor, um Unterbrechungen in der Kabel-TV-Versorgung zu vermeiden.

Wir wünschen Ihnen gute Unterhaltung mit dem Fernsehprogramm Ihrer Wahl!

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Informieren Sie sich.

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Vertragsabschluss.

Schließen Sie mit dem Anbieter Ihrer Wahl einen eigenen Vertrag ab.

Bezugsbeginn: 1. Juli 2024.

Installieren Sie rechtzeitig eventuell notwendiges Zubehör des Anbieters und achten Sie auf einen reibungslosen Übergang.

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