Detailaufnahme einer Person, die ein Treppenhausgeländer abwischt.

#EINFACHERKLÄRT Alles über die Treppenhausreinigung.

12.10.2023

So geht sauber. Selbst machen? Machen lassen? Was genau?
Das müssen Sie wissen.

Na, wann sind Sie wieder dran mit der Treppenhausreinigung? Oder lassen Sie sich die Arbeit von einer Reinigungsfirma abnehmen, privat beauftragt oder von vornherein per Mietvertrag? Bei Volkswagen Immobilien gibt es mehrere Möglichkeiten. Wir haben die wichtigsten Infos zum Thema Treppenhausreinigung hier für Sie zusammengefasst.

Eine Gemeinschaftsaufgabe.

Geschirr abspülen, Wäsche waschen, Wohnung wischen: Für viele gibt es angenehmere Beschäftigungen als Hausarbeit. Aber es muss eben sein – und zwar regelmäßig, weil sonst Aufwand bzw. Kosten nur noch größer werden. Das gilt auch für Ihr Treppenhaus und alle weiteren allgemein zugänglichen Räume und Flure. Sie stehen allen Mieterinnen und Mietern zur Verfügung und müssen daher auch von allen gemeinsam sauber gehalten werden. Regelmäßiges Putzen mit System reduziert dabei nicht nur Aufwand bzw. Kosten für jeden Einzelnen – es sorgt auch dafür, dass beides gerecht auf die Mietgemeinschaft verteilt wird.

Ein Großteil unserer Neukunden kommt von vornherein in den Genuss des „Mobilen Reinigungsdienstes“ durch unser Partnerunternehmen – nämlich immer dann, wenn dieser für den entsprechenden Hauseingang bereits eingeführt ist. In diesem Fall ist der Service von Anfang an Teil des Mietvertrags. Es gibt allerdings noch Häuser, in denen die Treppenhausreinigung von Mieterinnen und Mietern selbst übernommen wird. Auch hier besteht die Möglichkeit, den eigenen Putzdienst von unserer Reinigungsfirma durchführen zu lassen. Sprechen Sie uns einfach an, wir machen Ihnen gerne ein Angebot.

  • Kontakt: Sabrina Tepper
  • Kontakt: Doreen Thielebein

Die „Große“ Hausreinigung.

Sie sind in Ihrem Eingang selbst für die Hausreinigung verantwortlich? Dann gehören sowohl die „Große“ als auch die „Kleine“ Hausreinigung zu Ihren Aufgaben.

Die „Große“ Hausreinigung umfasst die Säuberung der allgemein zugänglichen Räume und Flure. Alle Bewohner eines Hauseinganges sind gemäß des Reinigungskalenders im Hausflur (jeweils im wöchentlichen Wechsel von Montag bis einschließlich Sonntagabend) und der aktuellen Reinigungsordnung für die Sauberkeit nachstehender Bereiche verantwortlich:

  • Hauseingangsbereich inkl. Podest, Haustür, Briefkastenanlage und Klingelanlage

  • Kellerpodest, Vorraum zum Kellerbereich, Kellergänge und Kellertreppen innen/außen (soweit vorhanden)

  • Gemeinschaftsräume wie Waschküche, Trockenraum, Fahrradraum und Dachboden (dies schließt Fenster ein) (soweit vorhanden)

  • Bodentür mit vorliegendem Podest und Treppenläufe abwärts bis zum nächsten Geschoss inkl. Zwischenpodest (soweit vorhanden; dies schließt Fenster, Handläufe, Geländer, Lampen, Sockelleisten usw. ein)

  • Aufzug (soweit vorhanden)

  • Müllplatz

  • Spinnweben (soweit vorhanden)

Hinweis: Die aktualisierte Hausordnung wird in Kürze auch in den Hausfluren ausgehängt werden.

Die „Kleine“ Hausreinigung.

Die „Kleine“ Hausreinigung betrifft die Säuberung des Treppenhauses im Bereich der Etagenwohnungen. Die Bewohner des gleichen Geschosses sind nach abgesprochener, regelmäßiger Reihenfolge (jeweils im wöchentlichen Wechsel von Montag bis einschließlich Sonntagabend) für die Sauberkeit folgender Bereiche verantwortlich:

  • Erdgeschoss: Podest vor den Wohnungstüren, Treppenläufe abwärts bis zum Kellergeschoss einschließlich Innenpodest hinter der Haustür (dies schließt Fenster, Handläufe, Geländer, Lampen, Sockelleisten usw. ein)

  • Geschosslagen ab 1.OG und höher: Podest vor den Wohnungstüren, Treppenabläufe abwärts zum nächsten Geschoss inkl. Zwischenpodest, (dies schließt Fenster, Handläufe, Geländer, Lampen, Sockelleisten usw. ein)

  • Laubengänge und gemeinschaftliche Balkone/Loggien fegen (soweit vorhanden)

  • Spinnweben (soweit vorhanden)

Eine zusätzliche Reinigungspflicht besteht in folgenden Fällen:

Selbstverursachte Verschmutzungen (z. B. durch Umzug, Lieferungen, Wohnungsrenovierung) im Haus sowie auf Plattenwegen, Bürgersteigen, Außenanlagen oder Müllbehälterplätzen sind unverzüglich selbst zu beseitigen.

 

Die Räume zum Waschen und Trocknen von Wäsche werden im Rahmen des Benutzungsplanes sauber gehalten.

 

Die Übergabe der Hausreinigung sollte nahtlos zwischen den Mietparteien oder unserer Reinigungsfirma erfolgen. Unsere Reinigungsfirma arbeitet grundsätzlich von Montag bis Freitag (Ausnahmen z. B. Feiertage möglich).

Bei Abwesenheit oder Verhinderung (Urlaub, Krankheit usw.) muss die verantwortliche Mietpartei selbst für die Vertretung sorgen (durch Tausch, privaten Auftrag an eine Reinigungsfirma etc.). Das Schneekehren und Streuen im Winter werden seitens Volkswagen Immobilien veranlasst.

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