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#EINFACHERKLÄRT Betriebskostenabrechnung.

Betriebskosten: Von Abrechnung bis Zusammensetzung.

Nachzahlung oder Rückerstattung? Ein Blick auf die Betriebskostenabrechnung verschafft Klarheit. Aber was sind Betriebskosten eigentlich und wie werden sie berechnet?

Grundsätzlich setzt sich Ihre monatliche Gesamtmiete aus der sogenannten Grundmiete („Kaltmiete“) und der Vorauszahlung für die Betriebskosten zusammen.

Gut zu wissen Was sind Betriebskosten?

Nebenkosten

Nebenkosten umfassen alle – auch einmalige – Kosten,
die dem Eigentümer durch eine Immobilie entstehen.

Betriebskosten

Betriebskosten sind diejenigen Nebenkosten, die laufend entstehen und vom Vermieter auf die Mietenden umgelegt werden können.

Wie setzen sich die Betriebskosten zusammen?

Ausgehend von 100 % setzen sich Ihre Nebenkosten wie folgt zusammen.
Abbildung Durchschnittswerte über den gesamten VWI-Wohnungsbestand.

* Kabelanschluss ab 1. Juli 2024 nicht mehr Teil der Nebenkosten.

Einmal im Jahr erhalten Sie von uns eine Betriebskostenabrechnung: Ihre Vorauszahlungen werden mit den Kosten im Berechnungszeitraum verglichen, verrechnet und bei Bedarf angepasst.

Betriebskosten < Vorauszahlungen
= Rückzahlung des Differenzbetrags und ggf. Senkung der Vorauszahlungen.

Betriebskosten > Vorauszahlungen
= Nachzahlung des Differenzbetrags und ggf. Anhebung der Vorauszahlungen.

Betriebskosten ≈ Vorauszahlungen
= Rück- oder Nachzahlung des Differenzbetrags. Die Höhe der Vorauszahlung wird i. d. R. beibehalten.

Verändern sich einzelne Betriebskostenbestandteile, können die Vorauszahlungen ebenfalls angepasst werden. Ziel der regelmäßigen Anpassung ist es, Sie vor einer hohen Nachzahlung in der nächsten Abrechnungsperiode zu schützen. Wir sind gesetzlich verpflichtet, Ihnen die jährliche Betriebskostenabrechnung spätestens zum Ablauf des zwölften Monats nach dem Ende des Abrechnungszeitraumes zukommen zu lassen.

Wie wird der Abwasser- bzw. Wasserverbrauch berechnet?

Entweder verbrauchsgenau über Einzelwasserzähler oder die Gesamt­­verbrauchs­kosten werden auf Grundlage der Wohnfläche aufgeteilt. Dieser Umlagenschlüssel entspricht den gesetzlichen Vorgaben und garantiert eine möglichst gerechte Kostenverteilung.

Das Pro-Kopf-Prinzip kommt nicht zur Anwendung, weil es weder unterschiedliche Verbrauchsverhalten noch wechselnde Personenzahlen in den Haushalten berücksichtigt: Ein Umlagenschlüssel nach Personenanzahl führt nicht zu einer gerechteren Kostenverteilung.

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Welche Versicherungen sind in den Betriebskosten enthalten?

Folgende Versicherungskosten werden auf die Nebenkosten umgelegt:

  • Gebäudeversicherung gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm- und Elementarschäden.
  • Seit 01.01.2024 ist die Versicherung gegen Elementarschäden Bestandteil der Betriebskosten, was zu einer Kostensteigerung führt.
  • Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
  • Glasversicherung für die allgemeinen Glaselemente am Wohngebäude

Mit diesen Versicherungen sind Schäden am Baukörper abgedeckt – nicht jedoch Ihr privater Hausrat! Wir empfehlen daher den Abschluss einer privaten Hausratversicherung und Haftpflichtversicherung.

Versicherungen

Wer hilft mir bei weiteren Fragen?

Sie haben noch Fragen rund um Ihre Betriebskostenabrechnung? Dann melden Sie sich ganz bequem über die „Mein VWI“-App. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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