Für ein sicheres Miteinander: Mietsache pfleglich behandeln, Schäden vermeiden.
Endlich ist der da, der langersehnte Tag der Schlüsselübergabe! Für viele Mieter*innen ein ganz besonderer Moment, der einen neuen Lebensabschnitt einläutet. Doch was muss ich eigentlich beachten? Neben Einziehen und Loswohnen: Kommen als Mieter*in konkrete Pflichten auf mich zu?
Obhutspflicht für Mieter*innen.
Die wichtigsten Pflege- und Sicherheitspflichten für Mieter*innen sind in der sogenannten „Obhutspflicht“ gesetzlich verankert. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) müssen Mieter*innen Schäden vom gemieteten Objekt fernhalten – beispielsweise indem die Waschmaschine fachgerecht angeschlossen oder die Kerze nicht neben leicht entzündlichem Material aufgestellt wird. Diese Fürsorgepflicht erstreckt sich – neben der Mietwohnung – auch auf weitere mitvermietete Flächen wie Keller, Treppe oder Waschraum.
Die wichtigsten Pflege- und Sicherheitsmaßnahmen. Für Sicherheit beim Wohnen gelten auch folgende Tätigkeiten als selbstverständlich:
- Regelmäßiges Lüften und Reinigen der Wohnung (inklusive Keller), beugt Schimmel- und Schädlingsbefall vor
- Keine offen gelagerten Lebensmittel im Keller (locken Ungeziefer an)
- Kellerräume regelmäßig prüfen und entrümpeln
- Haus- und Vorderkellertüren sorgfältig schließen, um die Bewohner*innen vor Einbruch und Diebstahl zu schützen
- Wasserentnahmestellen (Wasserhähne, Armaturen) mind. alle 72 Stunden nutzen, verhindert die Ansiedlung gesundheitsgefährdender Mikroorganismen. Nach längerer Abwesenheit mehrere Minuten laufen lassen
