Ein Vertrag wird unterschrieben

#EINFACHERKLÄRT Vertragsumschreibung.

Vertragsumschreibung: Wann und wie Mietverträge ändern?

Lebenssituationen ändern sich: Partner ziehen ein oder aus, Wohngemeinschaften lösen sich auf oder ein Todesfall tritt ein. In solchen Fällen stellt sich oft die Frage, ob ein bestehender Mietvertrag angepasst werden kann. Wir sagen Ihnen, wann Änderungen möglich sind – und was Mieterinnen und Mieter beachten müssen.

Das Wichtigste auf einen Blick.

Eine Vertragsumschreibung ist keine Neuvermietung.

Die Miethöhe bleibt unverändert.

Eine Bonitätsprüfung ist immer erforderlich.

Mindestens ein ursprünglicher Vertragspartner muss bleiben.

Ein Mietvertrag kann nur einmal geändert werden.

Was ist eine Vertragsumschreibung?

Eine Vertragsumschreibung bedeutet, dass ein bestehender Mietvertrag angepasst wird – etwa, wenn:

  • eine weitere Person in den Vertrag aufgenommen wird
  • ein Mieter aus dem Vertrag ausscheidet
  • sich das Mietverhältnis durch besondere Umstände verändert
    (z. B. Todesfall)

Wichtig: Der bestehende Vertrag bleibt grundsätzlich bestehen. Es handelt sich nicht um einen neuen Mietvertrag.

Grundregel: Bonitätsprüfung

Bei jeder Vertragsumschreibung prüft Volkswagen Immobilien, ob die im Vertrag verbleibenden oder neu hinzukommenden Personen die Miete dauerhaft tragen können. Diese Prüfung ist gesetzlich erforderlich und dient der Absicherung aller Beteiligten.

Kann ein Mieter aus dem Vertrag ausscheiden?

Soll ein Vertragspartner entlassen werden, muss geprüft werden, ob der verbleibende Mieter das Mietverhältnis allein fortführen kann.

Benötigte Unterlagen:

  • die letzten drei Verdienstbescheinigungen des verbleibenden Mieters
  • die Mitteilung aller Vertragsparteien über die Absicht des Ausscheidens eines Mieters aus dem Mietverhältnis
  • der Mietvertrag im Original, sofern dieser nicht digital geschlossen wurde

Alle Unterlagen müssen im Original eingereicht werden. Kopien, Scans oder E-Mails können nicht berücksichtigt werden. Die Änderungsvereinbarung muss von allen Parteien (Vermieter, verbleibender und ausscheidender Mieter) unterzeichnet werden.

Wo finde ich die Formulare?

Für eine Vertragsumschreibung stellen wir Ihnen die entsprechenden Formulare zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns, um die Unterlagen zu erhalten und das weitere Vorgehen abzustimmen.

Zum Kontakt

Was passiert mit der Kaution
bei einer Vertragsumschreibung?

Bei einer Vertragsumschreibung erfolgt keine anteilige
Auszahlung der Kaution
.

  • die Kaution verbleibt vollständig beim Vermieter
  • unabhängig davon, wer sie ursprünglich gezahlt hat
  • etwaige Ausgleichszahlungen müssen die Mietparteien untereinander klären

Kann ein neuer Mieter in den Vertrag aufgenommen werden?

Soll eine weitere Person in den Mietvertrag aufgenommen werden
(z. B. Partnerin oder Partner), gelten folgende Voraussetzungen:

  • drei aktuelle Verdienstbescheinigungen des neuen Mieters
  • Bonitätsprüfung durch Volkswagen Immobilien
  • ein persönlicher Termin bei Volkswagen Immobilien

Erst nach erfolgreicher Prüfung wird der Mietvertrag entsprechend angepasst.

Was passiert bei einer Trennung
nach Vertragsänderung?

Kommt es nach der Aufnahme eines Partners zu einer Trennung, kann der neu hinzugekommene Mieter häufig unkompliziert
wieder aus dem Vertrag gestrichen werden
– sofern der ursprüngliche Vertragspartner weiterhin Mieter bleibt. Dies erfolgt immer als Einzelfallentscheidung.

Wer übernimmt das Mietverhältnis
nach einem Todesfall?

Im Todesfall eines Mieters gilt folgende gesetzliche Regelung:

  • vorrangig tritt der Ehegatte/Lebenspartner, die Kinder, andere Familienangehörige oder sonstige Personen (in der Rangfolge) in das Mietverhältnis ein, sofern diese mit dem verstorbenen Mieter einen gemeinsamen Haushalt führen
  • die eintretenden Personen können der Fortsetzung widersprechen
  • tritt keine der genannten Personen ein, wird das Mietverhältnis mit den Erben fortgeführt
  • sowohl die Erben als auch der Vermieter können das Mietverhältnis mit der gesetzlichen Frist außerordentlich kündigen

Wie oft kann ein Mietvertrag geändert werden?

Ein Mietvertrag kann grundsätzlich nur einmal geändert werden. Weitere Änderungen erfordern in der Regel den Abschluss eines neuen Mietvertrags. So wird verhindert, dass Wohnungen informell „weitergegeben“ werden – etwa durch einen vollständigen Austausch der Vertragspartner zu unveränderten Mietkonditionen. Daher gilt immer:

Mindestens ein ursprünglicher Vertragspartner muss im Vertrag verbleiben.

Ein vollständiger Wechsel aller Mieter ist nicht möglich.

Wer hilft mir bei weiteren Fragen?

Sie haben noch Fragen rund um die Vertragsumschreibung? Dann melden Sie sich ganz bequem über die „Mein VWI“-App. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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