Erklärung zur Barrierefreiheit.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Webauftritt der Volkswagen Immobilien GmbH unter vwimmobilien.de. Die Volkswagen Immobilien GmbH ist bestrebt, den Webauftritt gemäß den Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) barrierefrei zugänglich zu gestalten. Das BFSG setzt die europäische Richtlinie des European Accessibility Act (EAA) um und gilt seit dem 28. Juni 2025 für Websites und digitale Dienstleistungen, die Produkte oder Services für Endverbraucher (B2C) anbieten.
Wie barrierefrei ist unser Angebot?
Unser Webauftritt entspricht weitestgehend den Anforderungen der internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA, die auch im BFSG und der europäischen Norm EN 301 549 verbindlich sind. Diese Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung, die am 11.06.2025 mit der Browser-Prüfsoftware Eye Able® durchgeführt wurde.
Welche Bereiche sind noch nicht barrierefrei?
Einige PDF-Dokumente, die über unseren Webauftritt erstellt und zum Herunterladen angeboten werden, sind möglicherweise noch nicht vollständig barrierefrei. Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese Inhalte zu optimieren.
Erstellung und Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 17.06.2025 erstellt und zuletzt am 17.06.2025 aktualisiert.
Barrieren melden – Ihre Hinweise sind uns wichtig!
Sollten Sie Barrieren oder Zugangsprobleme auf unserer Website feststellen, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung. Bitte melden Sie diese gerne unter: kommunikation@vwimmobilien.de.
Rechtsbehelfe und Beschwerden
Für die Überwachung der Barrierefreiheitsanforderungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Niedersachsen ist folgende Behörde zuständig:
Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Niedersachsen
Dezernat 6 – Inklusion, Teilhabe, Barrierefreiheit
Postfach 141, 30001 Hannover
E-Mail: poststelle@ls.niedersachsen.de ^
Wenn Sie innerhalb von sechs Wochen nach Ihrer Kontaktaufnahme mit uns keine zufriedenstellende Antwort erhalten oder mit unserer Antwort nicht einverstanden sind, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz einzuleiten:
Schlichtungsstelle BGG beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de