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Privatkunden

Miete & Nebenkosten

Was ist in den Betriebskosten enthalten? 

Eine genaue Aufstellung können Sie dem Mietvertrag entnehmen. Es sind unter anderem folgende Kosten enthalten:

  • Winterdienst
  • Straßenreinigung
  • Müllabfuhr
  • Kabelanschluss
  • Grundsteuer
  • Allgemeinstrom (zum Beispiel Licht im Treppenhaus)
  • Wasser und Abwasser (mit Ausnahmen)

Nebenkosten wie Heizung, Strom und ggf. Wasser rechnen Sie mit Ihrem Versorger ab.

 

Zu wann ist die Miete zu zahlen?

Immer zum 1. des Monats.

 

Wie ist die Miete zu zahlen?

Die Mietzahlung ist per Lastschrift, per Dauerauftrag oder in Ausnahmen per Barzahlung möglich. Bei Volkswagen-Werksangehörigen kann die Mietzahlung auch über die Gehaltsabrechnung erfolgen.

 

Wie ist die Kündigungsfrist?

Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate, das heißt wenn die Kündigung bis zum 3. Werktag eines Kalendermonats eingeht, gilt sie zum Ablauf des übernächsten Monats. Wenn Sie im Wohnungsbestand von Volkswagen Immobilien umziehen wollen, verzichten wir auf die Kündigungsfrist (dies ist eines unserer sechs Serviceversprechen).

Im Einzelfall können wir mit Ihnen eine kürzere Kündigungsfrist absprechen, wenn ein Nachmieter für die Wohnung vorhanden ist. Bitte sprechen Sie uns zu diesem Thema an, dann können wir Ihnen die Details einer solchen Vereinbarung erklären!

 

Erhöht sich die Miete bei Sonderausstattungen?

Ja, zum Beispiel beim Einbau einer Küche pauschal um 69 €. Wenn wir für Sie Laminat verlegen oder Raufaser tapezieren sollen, erhöht sich die Miete, je nach Wohnungsgröße, zwischen 15 und 35 €.

 

Gibt es die Möglichkeit das Treppenhaus durch eine Firma reinigen zu lassen?

Ja, in diversen Eingängen wird diese Möglichkeit bereits genutzt, die monatliche Zusatzkosten betragen hier 12,96 €.

Sollte dies im Eingang Ihrer Wohnung noch nicht der Fall sein, prüfen wir gern für Sie, ob die Vergabe der Reinigung an eine Firma möglich ist.