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Privatkunden

Mietzahlung und Einzugsermächtigung

Die Zahlung der Miet- und Nebenkosten über eine Einzugsermächtigung bietet Ihnen einige Vorteile: Sie müssen sich nicht mehr um die Zahlungen kümmern,  wir buchen immer zum korrekten Zeitpunkt die Zahlungen ab.

Bei Betragsveränderungen oder z. B. der Auszahlung/Nachzahlung von Betriebskostenabrechnungen läuft zudem alles automatisch. Desweiteren haben Sie bei Beträgen, die im Rahmen von Einzugsermächtigungen von Ihrem Konto abgebucht werden, ein sechswöchiges Rückholrecht. Dieser Vorteil besteht nicht, wenn Sie Ihre Miete per Überweisung tätigen.

Ein Formular für die Einzugsermächtigung zum Download.

Bei Angehörigen der Volkswagen AG kann die Mietzahlungen auch ganz einfach über die Lohn-/Gehaltsabrechnung beglichen werden. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Mietenbuchhaltung.

Wenn Sie Ihre Miete selbst überweisen, beachten Sie bitte, dass diese im Voraus bis zum 3. Werktag eines Monats auf unserem Konto eingegangen sein muss.