
Generelle Fakten zu VWI-Wohungen
- Die Grundausstattung unserer Wohnungen beinhaltet in der Regel Fliesen in Bad und Küche sowie Durchlauferhitzer bzw. Untertischgeräten zur Warmwasserbereitung.
- Alle Wohnungen verfügen über Telefonanschlüsse der Telekom sowie der WOBCOM und einen Kabelanschluss von Kabel Deutschland.
- Zur Wohnung gehört in der Regel ein mietereigener Kellerraum.
- In Eingängen mit ebenerdigem Zugang zum Fahrstuhl ist barrierearmes Wohnen möglich. Dies trifft zum Beispiel auf die Gebäude Barnstorfer Weg 1, 3, 5 und Rabenbergstraße 99 zu.
- Die Mietzahlung ist per Lastschrift, per Dauerauftrag oder in Ausnahmen per Barzahlung möglich. Bei Volkswagen-Werksangehörigen kann die Mietzahlung auch über die Entgeltsabrechnung erfolgen.
- Unsere Wohnungen sind im Rahmen der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten kündbar. Bei Umzug innerhalb unseres Bestandes verzichten wir auf eine Kündigungsfrist Ihrer bisherigen Wohnung.
- Die Vermietung der VWI-Wohnungen steht grundsätzlich allen Interessenten - nicht nur VW-Werksangehörigen - offen.













