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Privatkunden

Generelle Fakten zu VWI-Wohungen

  • Die Grundausstattung unserer Wohnungen beinhaltet in der Regel Fliesen in Bad und Küche sowie Durchlauferhitzer bzw. Untertischgeräten zur Warmwasserbereitung.
  • Alle Wohnungen verfügen über Telefonanschlüsse der Telekom sowie der WOBCOM und einen Kabelanschluss von Kabel Deutschland.
  • Zur Wohnung gehört in der Regel ein mietereigener Kellerraum.
  • In Eingängen mit ebenerdigem Zugang zum Fahrstuhl ist barrierearmes Wohnen möglich. Dies trifft zum Beispiel auf die Gebäude Barnstorfer Weg 1, 3, 5 und Rabenbergstraße 99 zu.
  • Die Mietzahlung ist per Lastschrift, per Dauerauftrag oder in Ausnahmen per Barzahlung möglich. Bei Volkswagen-Werksangehörigen kann die Mietzahlung auch über die Entgeltsabrechnung erfolgen.
  • Unsere Wohnungen sind im Rahmen der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten kündbar. Bei Umzug innerhalb unseres Bestandes verzichten wir auf eine Kündigungsfrist Ihrer bisherigen Wohnung.
  • Die Vermietung der VWI-Wohnungen steht grundsätzlich allen Interessenten - nicht nur VW-Werksangehörigen - offen.