Logo: Volkswagen Immobilien

Metanavigation



Navigation

Pfad

Sie befinden sich hier: Startseite > Mieterservice > Wohnen bei VWI > Häufige Fragen > Einbauten > Balkon

Privatkunden

Balkon

Balkone stellen, ebenso wie die Wohnung, eine Stätte der Erholung dar. Achten Sie bitte darauf, auf dem Balkon keinen übermäßigen Lärm zu verursachen.

Grillen auf dem Balkon ist grundsätzlich nur mit einem Elektro-Grill und in Maßen gestattet. Sprechen Sie mit Ihren Nachbarn, um eventuell daraus resultierenden Beschwerden gleich im Vorfeld zu begegnen.

Auf den Balkonen dürfen keine elektrischen Geräte wie z. B. Waschmaschine oder Wäschetrockner aufgestellt werden.

Wäsche, die über der Balkonbrüstung sichtbar ist, ist für alle kein schöner Anblick.